AGBs

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Dreiländerfunk AG
ES GELTEN UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.
 
SÄMTLICHE VORANGEGANGENEN PREISLISTEN VERLIEREN HIERMIT IHRE GÜLTIGKEIT. DIE VERKAUFSPREISE SIND INKL. 8% MWST., PREIS- UND MODELLÄNDERUNGEN BLEIBEN VORBEHALTEN. FÜR PREISE IN FREMDWÄHRUNGEN WERDEN STEUERN GESONDERT AUSGEWIESEN !
 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 
1. Lieferbedingungen
 
1.1 Teillieferung
Die Dreiländerfunk AG, nachstehend Verkäuferin genannt, wird, wenn immer möglich, die ganze Bestellung des Kunden, Händler oder Verbraucher, ausführen. Der Kunde erklärt sich bereit, auch Teillieferungen anzunehmen. Der Kunde ist jedenfalls nicht berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus Teillieferungen von der Erfüllung der ganzen Bestellung abhängig zu machen.
 
1.2 Lieferfristen
Die Verkäuferin ist bestrebt, Liefertermine einzuhalten, übernimmt jedoch keine Gewähr dafür. Die bindende Absprache von Lieferterminen bedarf der schriftlichen Bestätigung der Verkäuferin, ansonsten gilt die Lieferfähigkeit als Liefertermin. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen durch die Verkäuferin berechtigt den Kunden nur dann zum Rücktritt, wenn die Lieferung auch nach einer angemessenen Nachfrist nicht erfolgt ist. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist in jedem Fall ausgeschlossen.
 
1.3 Höhere Gewalt
In allen Fällen höherer Gewalt, insbesondere auch bei Eintritt unvorgesehener Ereignisse in der Fabrikation oder im Vertrieb infolge von verspäteten Rohmaterial- oder Halbfertigproduktelieferungen, Boykott, Streik, sowie kriegerischen Ereignissen oder Mobilmachung, ist die Verkäuferin von der Einhaltung von Lieferfristen entbunden, ohne dass dem Kunden das Recht zusteht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in ebenfalls ausgeschlossen.
 
1.4 Gefahrentragung
Die Verkäuferin hat mit dem Versand oder mit der Aushändigung der Ware ihre Lieferverpflichtung vollständig erfüllt und die Gefahr geht auf den Kunden über. Die Ware reist auf Gefahr des Kunden, auch bei Franko-Lieferungen.
 
1.5 Versandkostenanteil
Ein Versandkostenanteil von CHF 15.- per Colis wird dem Kunden bei Bestellwerten unter CHF 1.000.- berechnet, ferner werden die Kosten für Eil - und Speziallieferungen belastet.
 
1.7 Warenumtausch
Die Rücknahme oder der Umtausch von vertragsgemäss gelieferten Waren ist ausgeschlossen.
 
2. Kaufpreiszahlung
 
2.1 Verkaufspreis
Die Verkaufspreise sind der jeweils gültigen Preisliste oder Offerte zu entnehmen. Die Preise verstehen sich in der jeweils angegebenen Währung. Soweit Mehrwertsteuern, ebenso andere gesetzliche Abgaben und Steuern, vorgezogene Entsorgungsgebühren, sowie andere Abgaben und Gebühren anzuwenden sind, Versandkostenanteile und gegebenenfalls Kleinmengenzuschläge berechnet werden, so gehen diese zu Lasten des Kunden.
 
2.2 Zahlungskonditionen
Die Rechnungen sind innert einer Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar, ohne jedwelche Abzüge. Skonto-Abzüge sind nur zulässig, wenn sie von der Verkäuferin ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt sind. Massgebend für Zahlungsfristen ist das Valuta-Datum einer Gutschrift. Die Verkäuferin behält sich vor, Lieferungen auch nur gegen Nachnahme, Spesen zu Lasten des Kunden, oder gegen Vorauszahlung, spesenfrei, vorzunehmen, insbesondere, wenn der Kunde unbekannnt, oder durch Nichteinhaltung von Zahlungskonditionen aufgefallen ist. Es gilt ein Verzugszins von 8 % p.a. als vereinbart, laufend ab Verfalldatum der Rechnung. Insbesondere kann die Verkäuferin bei Zahlungsverzug des Kunden von jeder weiteren Lieferung oder aber ohne weitere Frist vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Beanstandungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen zu verrechnen. Die Verkäuferin behält sich vor, gegebenenfalls Schadenersatz geltend zu machen.
 
3. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ist die Verkäuferin berechtigt, für Waren, die sie dem Kunden geliefert hat, einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen. Der Kunde willigt ein, dass die Verkäuferin die Anmeldung beim zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister einseitig vornehmen kann.
 
4. Gewährleistung
4.1 Kontroll- und Meldepflicht
Der Kunde verpflichtet sich, die Ware nach Erhalt sorgfältig zu prüfen. Er hat offensichtliche und erkennbare Mängel innert 8 Tagen schriftlich mitzuteilen, nebst Angaben über die Art des Mangels, ansonsten gilt die Ware als geprüft und genehmigt. Die entsprechende Faktura ist in der Mängelrüge zu bezeichnen. Es ist im Interesse des Kunden, Transport-Schäden dem Transporteur unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
 
4.2 Umfang der Gewährleistung
Grundsätzlich kann der Kunde die Gewährleistung des Produzenten entsprechend dessen Garantiebestimmungen in Anpruch nehmen. Die Verkäuferin übernimmt eine Gewährleistung für 12 Monate. Zum Nachweis des Gewährleistungsanspruches muss das Gerät frachtfrei dem Service-Center der Verkäuferin eingesandt werden, nebst Rechnungsnummer und Rechnungsdatum. Soweit die Ware durch einen von der Verkäuferin belieferten Händler an den Verbraucher gelangt ist, gilt die Gewährleistung ebenfalls 12 Monate, längstens aber 24 Monate ab Lieferung an den Händler. Es bedarf des Nachweises des Datums des Verkaufs an den Verbraucher. Ohne diese Nachweise werden Geräte nur kostenpflichtig repariert. Nachträglich vorgebrachte Garantieansprüche werden nicht mehr berücksichtigt. Teile, welche der Abnützung unterworfen sind, Transportschäden, sowie Schäden, welche durch Fremdeingriffe, Aenderungen, Säureschäden, unsachgemässe Bedienung und Reinigung, mangelhafte Pflege und/oder normale Abnützung etc. entstanden sind, sind von jeder Gewährleistung ausgenommen. Die Geltendmachung weiterer Sach- und Rechtsgewährleistungsansprüche oder Vertragsverletzungsansprüche, insbesondere Wandelungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche, auch für mittelbare oder indirekte Schäden wird ausgeschlossen, soweit nicht von Gesetzes wegen zwingend. Vergütungen für Reparaturen oder Ersatzvornahmen, durch den Kunden veranlasst, werden von der Verkäuferin nicht anerkannt bzw. übernommen. Das Service-Center der Verkäuferin handhabt Gewährleistungsansprüche und Reparaturen. Auch Reparaturen sind frachtfrei, mit Lieferschein und Beschrieb des Problems, einzusenden. Transport und Versandkostenanteile sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen, auch bei Garantieübernahme.
 
5. Produktehaftpflicht
Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Produktehaftpflicht-Gesetzes. Jeder Händler stellt sicher, dass zu Produkten die entsprechenden Gebrauchsanweisungen an den Verbraucher abgegeben werden.
 
6. Benutzung von Marken, Kennzeichen und Werbematerial
Der Kunde erwirbt keine Rechte an Marken, Kennzeichen und Werbematerial. Soweit einem Händler Werbematerial für den Wiederverkauf zur Verfügung gestellt wird, verpflichtet er sich, bei Beendigung oder Sistierung des Lieferverhältnisses, dieses, sowie Marken und Kennzeichen nicht mehr zu verwenden.
 
7. Hinweise zur Rechtslage
Grundsätzlich dürfen Fernmeldeanlagen nur inverkehrgebracht werden, wenn die Geräte vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) entsprechend zugelassen sind. Nachträgliche Veränderungen und Manipulationen an solchen Geräten sind nicht erlaubt. Amateurfunkanlagen dürfen nur gegen Quittung an Inhaber einer entsprechenden Konzession abgegeben werden, an Händler gegen Quittung. Die Quittung muss Anzahl, Marke und Typ der Fernmeldeanlage bezeichnen, nebst Adresse und Unterschrift des Erwerbers. Der Kunde verpflichtet sich, die vorstehenden Bestimmungen zu befolgen, insbesondere aber das geltende Recht zu beachten. Wir verweisen auf das geltende Fernmeldegesetz und Verordnungen. Verbindliche Auskünfte zum Betrieb von Sende- und Empfangsanlagen erteilt das zuständige Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), Zukunftstrasse 44, 2503 Biel.
 
8. Schlussbestimmungen
Der Gerichtsstand ist für sämtliche Streitigkeiten am Sitz der Dreiländerfunk AG oder nach ihrer Wahl am Sitz des Lieferanten. Es gilt schweizerisches Recht. Eventuelle Nichtigkeit einzelner Teile dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Abänderungen bedürfen der schriftlichen Absprache. Diese Bestimmungen gehen gegebenenfalls vorliegenden Geschäftsbestimmungen des Lieferanten vor.